30 Januar 2023

Die Autobahnvignette 2023 ist ab Mittwoch obligatorisch

Ab dem 1. Februar darf auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen nur noch mit der Autobahnvignette 2023 gefahren werden. Lenkerinnen und Lenker auf der Autobahn, die ohne sichtbar angebrachte Vignette unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Die Übergangsfrist fürs Anbringen der Autobahnvignette 2023 an der Windschutzscheibe läuft morgen ab. Die Vignette 2022 ist noch bis einschliesslich Dienstag, 31. Januar 2023, gültig. Der neue Aufkleber 2023 ist ab Mittwoch, 1. Februar 2023, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, obligatorisch.

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Kanton Luzern: Regierungsgrat setzt die vorgeschlagene Änderung der Sammelverordnung vorerst aus

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom19. Januar 2021 ist das im Kanton Luzern faktisch bestehende Bettelverbot nicht mehr zulässig. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum sind zwar weiterhin erlaubt, jedoch ist es gemäss EGMR-Urteil unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.

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