Kanton Luzern: Kollision mit einem Tier - wie weiter?
VON Polizei.news Redaktion Luzern Polizeinews Prävention Schweiz Tierwelt Unfälle Verkehr & Katastrophen
Jährlich ereignen sich auf den Strassen im Kanton Luzern zahlreiche Unfälle mit Tieren. Oft Verhalten sich die Fahrzeuglenkenden korrekt, aber leider nicht immer.
Tierunfälle sind meldepflichtig. Informieren Sie in jedem Fall die Polizei.
Kritische Zeiten für Wildwechsel sind die Stunden in der Morgen- und Abenddämmerung und in der Nacht. Im Bereich von Wildwarnschildern ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Es geht meistens sehr schnell. Aus dem Nichts kommt ein Tier auf die Strasse gerannt und wird von einem Fahrzeug erfasst. In der Regel bleiben die Fahrzeuginsassen unverletzt, für die Tiere enden diese Kollisionen oft tödlich.
Kollision mit Reh in Horw – Polizei sucht den Autolenker
So auch geschehen am vergangenen Freitag, 16. Dezember 2022, kurz nach 08:30 Uhr. Dort wurde auf der St. Niklausenstrasse in Horw eine Rehgeiss angefahren. Der unbekannte Fahrzeuglenker fuhr weiter ohne den Unfall zu melden. Das Tier erlag an den erlittenen Verletzungen. Der unbekannte Fahrzeuglenker wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden (Telefon 041 248 81 17).
Wenn man trotz aller Vorsicht mit einem Wildtier kollidiert ist gilt folgendes:
- Halten Sie an, schalten Sie den Warnblinker ein und bewahren Sie Ruhe.
- Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
- Rufen Sie die Polizei an (Notrufnummer 117). Die Polizei bietet die entsprechenden Fachleute auf.
- Nähern Sie sich auf keinen Fall dem verletzten Tier, es steht unter Stress und kann gefährlich sein.
- Warten Sie an einer sicheren Stelle beim Unfallort auf Polizei oder Wildhüter. Diese werden den Unfall protokollieren und eine Unfallbescheinigung ausstellen.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Dafür benötigen Sie die Unfallbescheinigung.
Der Unfall muss in jedem Fall gemeldet werden, auch wenn das Tier geflohen ist. Unterlässt man eine solche Meldung macht man sich strafbar wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz und möglicherweise wegen Tierquälerei.
Quelle: Luzerner Polizei
Titelbild: Symbolbild © Luzerner Polizei