Kanton Luzern: Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug beschlossen. Neben einer Vereinheitlichung von Begriffen – es wird nur noch von eingewiesenen Personen gesprochen – werden folgende Punkte aktualisiert: Bei Hungerstreik einer eingewiesenen Person braucht es künftig nur noch ein Gutachten einer forensischen Psychiaterin bzw. eines forensischen Psychiaters (heute sind es zwei Gutachten) zur Überprüfung der Urteilsfähigkeit.

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