Kanton Luzern: Wanderer stürzt beim Pilatus im Nebel ab - 18 Bergretter im Einsatz

Vorgestern Mittwoch, 4. Dezember, organisierte die nationale Luftrettungszentrale der Rega eine aufwändige Rettungsaktion für einen im Pilatusgebiet abgestürzten Wanderer. Aufgrund dichten Nebels konnte die aufgebotene Helikopter-Crew nicht zum Verletzten fliegen, weshalb 18 Bergretter der Alpinen Rettung Schweiz (ARS) von drei Seiten zu Fuss zum Verletzten aufstiegen. Der Verunfallte wurde anschliessend von den Rettern ins Tal gebracht und mit Verletzungen sowie einer Unterkühlung hospitalisiert.

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Stadt Luzern: Barrierefreier Ausbau und Sanierung in Reussbühl geplant

Der Luzerner Stadtrat will in Reussbühl die provisorischen Bushaltestellen Waldstrasse, Obermättlistrasse und Eichenstrasse sowie die Haltestelle Staffeln Schulhaus hindernisfrei ausgestalten. Zudem müssen die Höhenstrasse, die Waldstrasse und die Heiterweid saniert werden. Vorgesehen sind auch Massnahmen im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt Schwammstadt mit dem Ziel, möglichst viel Regenwasser vor Ort versickern zu lassen. Nach der öffentlichen Auflage im Kantonsblatt ist der Baustart aktuell für Frühling 2025 geplant.

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Zentralschweizer Polizeikorps: Adventszeit - nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer

Mit den bevorstehenden Weihnachtsfeierlichkeiten nehmen sowohl die geselligen Firmenanlässe als auch die Treffen im privaten Umfeld zu. Denken Sie dabei daran, dass „Alkohol am Steuer“ oder das Fahren unter Drogeneinfluss das Unfallrisiko im Strassenverkehr erheblich erhöhen. Zudem kann das Führen eines Fahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand, auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt, gravierende Folgen haben.

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Stadt Luzern LU: Bewährungsfrist gegen FC Luzern läuft ohne weitere Massnahmen ab

Nach Gewaltvorfällen bei einem Auswärtsspiel des FC Luzern in Bern hatten die Bewilligungsbehörden des Kantons Luzern gestützt auf das nationale Kaskadenmodell Massnahmen gegen den FC Luzern verfügt. Die Bewährungsfrist ist nun abgelaufen. Die Fans des FC Luzern haben sich während der Bewährungsfrist grundsätzlich korrekt verhalten. Es sind deshalb keine weiteren Massnahmen notwendig. Hingegen zeigt die Luzerner Polizei den FC Luzern an und will strafrechtlich abklären lassen, ob der FC Luzern gegen Auflagen verstossen hat.

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