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Welche Fahrzeuge kontrolliert die Polizei in der Schweiz am häufigsten?

In der Schweiz werden Motorräder, Sportwagen und auffällige Fahrzeuge besonders häufig kontrolliert. Die Polizei konzentriert sich auf Fahrzeuge, die durch Lärmbelästigung, technische Mängel oder illegale Modifikationen auffallen. Auch das Verhalten der Fahrer sowie potenzielle Straftaten spielen eine Rolle bei den verstärkten Kontrollen. Die Schweizer Polizei ist bekannt für ihre strikte Kontrolle im Strassenverkehr, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

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Bevölkerungsbefragung der BFU - Kontrollerwartung stärkt die Verkehrssicherheit

Kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit. Um Unfälle wirksam verhindern zu können, müssen Fahrzeuglenkende mit regelmässigen Kontrollen rechnen. Die Bevölkerungsbefragung 2024 der BFU zeigt jedoch, dass die meisten Verkehrsteilnehmenden nicht damit rechnen. Um die präventive Wirkung von Kontrollen zu verstärken, ist es daher entscheidend, über geplante wie auch erfolgte Kontrollen breit zu kommunizieren.

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Bussen und Strafenkatalog für Fahren ohne gültigen Führerschein in der Schweiz

Wer in der Schweiz ohne gültigen Führerschein fährt, riskiert hohe Strafen und schwerwiegende Konsequenzen. Das Verkehrsrecht ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Verstösse rigoros zu ahnden. Ob jemand nie einen Führerschein hatte, dieser entzogen wurde oder die Vorschriften für Lernfahrer missachtet wurden – in jedem Fall drohen empfindliche Bussen, Strafregistereinträge oder sogar Freiheitsstrafen. Ein gültiger Führerschein ist nicht nur ein Dokument, sondern auch ein Garant für die nötigen Fähigkeiten im Strassenverkehr.

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Zentralschweizer Polizeikorps: Adventszeit - nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer

Mit den bevorstehenden Weihnachtsfeierlichkeiten nehmen sowohl die geselligen Firmenanlässe als auch die Treffen im privaten Umfeld zu. Denken Sie dabei daran, dass „Alkohol am Steuer“ oder das Fahren unter Drogeneinfluss das Unfallrisiko im Strassenverkehr erheblich erhöhen. Zudem kann das Führen eines Fahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand, auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt, gravierende Folgen haben.

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Zentralschweizer Regierungskonferenz: „Gemeinsam gegen Organisierte Kriminalität“

Die 115. Plenarversammlung der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) fand am 21. November 2024 im OYM in Cham unter dem Vorsitz von Frau Landamman Silvia Thalmann-Gut, ZG, statt. Im Fokus der Versammlung stand ein Lagebild betreffend die Organisierte Kriminalität in der Zentralschweiz sowie die Bestrebungen, die operative Zusammenarbeit zur Bekämpfung der kriminellen Netzwerke konkret zu intensivieren.

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Zentralschweizer Polizeikorps: Adventszeit - Vorsicht vor Taschendieben

In der Adventszeit sind viele Menschen in den Städten, in Warenhäusern, Einkaufsstrassen und an Weihnachtsmärkten unterwegs. Taschendiebe nutzen die Zeit der Menschenansammlungen und des Gedränges ebenfalls besonders gerne. Damit die Festtage die erwartete Freude bereiten, empfehlen die Zentralschweizer Polizeikorps, ein besonderes Auge auf die persönlichen Wertsachen zu haben.

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TCS: Gemäss aktueller Umfrage sind Parkierungskosten in der Schweiz gestiegen

Eine repräsentative Umfrage des TCS zur Ermittlung der aktuellen Parkierungs- und Fahrzeugpflegekosten in der Schweiz zeigt, dass die Kosten für Autobesitzende im Vergleich zu früheren Erhebungen überdurchschnittlich gestiegen sind. Auch die Ausgaben für Autowäsche und -pflege sind höher. Bei der Kilometerkostenberechnung für Personenwagen machen diese Faktoren 20 Prozent der jährlichen Kosten eines Durchschnittsautos und ein Drittel der Fixkosten aus.

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Mehr als die Hälfte aller E-Trottinett-Unfälle ereignen sich im Herbst und Winter im Dunkeln

Unfälle mit E-Trottinetts nehmen stetig zu. Die Analyse des TCS zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Unfälle und der Dunkelheit in den Wintermonaten. Anlässlich des 18. internationalen Tag des Lichts erinnert der TCS an die Regeln, die man mit dem E-Trottinett beachten muss, und gibt praktische Tipps, um auch bei Dunkelheit gut sichtbar zu sein.

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Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.

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