Bundesrat führt E-Vignette auf den 01. Aug. 2023 ein
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Wer die Schweizer Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) in einem dualen System eingeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die dafür notwendige Totalrevision der Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) genehmigt und beschlossen, diese zusammen mit dem revidierten Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) auf den 1. August 2023 in Kraft zu setzen. Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführende können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen.
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