Luzern LU: Temporäres Schwimmverbot in der Reuss wegen Bauarbeiten
Aus Sicherheitsgründen muss ein Abschnitt der Reuss in Luzern ab 21. Mai 2024 fürs Schwimmen sowie für den Freizeitverkehr gesperrt werden. Das Verbot gilt für den Bereich von den Ausstiegen Säntimatt und St. Karli bis zur Eisenbahnbrücke Fluhmühle, jeweils montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr. In der übrigen Zeit ist die übliche Nutzung des Flusses erlaubt.
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