Kanton Luzern: Neue Gebührenregelungen für Strassenverkehrsamt ab 2025
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Neu von Gebühren befreit ist die Übertragung von Kontrollschildern im Rahmen des Erbgangs auf überlebende Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. auf die eingetragenen Partnerinnen oder Partner. Moderat erhöht werden aufgrund gestiegener Kosten die Gebühren für den Eignungstest nach dreimaligem Prüfungsversagen, für die Kontrolle der Fahrschulen und des Verkehrskundeunterrichts sowie für Versandkosten im Bereich der Kontrollschilder.
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